Teilnahmebedingungen für das consellting® Championsloop® Coaching

Stand: August 2026

1. Veranstalter und Geltungsbereich

1.1 Veranstalter

Veranstalter des öffentlich ausgeschriebenen consellting® Championsloop® Coachings ist:

ADM Akademie des Managements für Vertrieb und Service GmbH, Kilianstraße 65a, 33098 Paderborn, Deutschland – nachfolgend „ADM“ genannt.

1.2 Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für das öffentlich ausgeschriebene consellting® Championsloop® Coaching sowie für alle damit verbundenen Präsenzveranstaltungen, Online-Live-Module, Coachings, digitalen Lernangebote, Transferleistungen und Abschlussleistungen.

1.3 Vertragspartner

Die Teilnahme kann gebucht werden:

  • durch die teilnehmende Person selbst,
  • durch ein Unternehmen für eine namentlich benannte Person oder
  • durch eine andere Organisation für eine namentlich benannte Person.

Meldet ein Unternehmen oder eine Organisation eine Person an, wird grundsätzlich das anmeldende Unternehmen beziehungsweise die anmeldende Organisation Vertragspartner von ADM. Die angemeldete Person erhält das persönliche Recht, die vereinbarten Programmleistungen in Anspruch zu nehmen.

1.4 Abweichende Bedingungen

Abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn ADM ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen zwischen ADM und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen Teilnahmebedingungen.

2. Gegenstand des consellting® Championsloop® Coachings

2.1 Inhaltliche Ausrichtung

Das consellting® Championsloop® Coaching ist ein langfristiger Entwicklungsprozess für Solution Sales, Trusted Advisory sowie die Begleitung von Kunden in komplexen Entscheidungs-, Technologie- und Transformationsprozessen.

2.2 Durchführungsform

consellting® bezeichnet die inhaltliche Ausbildung. Der Championsloop® bezeichnet die kontinuierliche Lern-, Anwendungs-, Reflexions- und Transferarchitektur, in der die Ausbildung durchgeführt wird.

2.3 Programmlaufzeit

Das Programm wird grundsätzlich über zwölf Monate durchgeführt und umfasst regelmäßig 40 aktive Lern- und Transferwochen. Die konkrete Laufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Programmausschreibung und der Teilnahmebestätigung.

2.4 Regelmäßiger Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei der Anmeldung gültigen Programmausschreibung. Das Programm kann insbesondere umfassen:

  • ein digitales Online-Onboarding,
  • ein persönliches Entwicklungsinterview,
  • einen zweitägigen Präsenzauftakt,
  • Online-Live-Module im Zweiwochenrhythmus,
  • vier zusätzliche Präsenztage,
  • vier persönliche Einzelcoachings beziehungsweise Entwicklungsgespräche,
  • persönliche Entwicklungsplanung,
  • wöchentliche Transferaufgaben und Übungen,
  • Tandemarbeit, Peergroups und Mentorenpartnerschaften,
  • Lernmaterialien, Checklisten und digitale Dokumentationen,
  • Aufzeichnungen ausgewählter Online-Live-Module,
  • Zugang zur ADM Online-Akademie,
  • Zugang zu einem unterstützenden KI-Coach,
  • ein Tandem- beziehungsweise Transferprojekt,
  • eine Abschlusspräsentation,
  • ein Teilnahmezertifikat,
  • die Möglichkeit eines qualifizierten Abschlusszertifikats.

2.5 Persönliche Entwicklung

ADM stellt die vereinbarten Ausbildungs-, Trainings-, Coaching- und Transferleistungen zur Verfügung. Die Teilnehmenden tragen durch ihre regelmäßige Teilnahme, die Bearbeitung der Aufgaben und die Umsetzung im beruflichen Alltag wesentlich zu ihrem persönlichen Lernerfolg bei.

3. Sommerpause, Winterpause und programmbedingte Unterbrechungen

3.1 Geplante Pausen

Innerhalb des Programmjahres sind grundsätzlich vorgesehen:

  • eine dreiwöchige Sommerpause zwischen Ende Juli und August sowie
  • eine dreiwöchige Winterpause von einer Woche vor Weihnachten bis einschließlich der zweiten Kalenderwoche des folgenden Jahres.

Die konkreten Zeiträume ergeben sich aus dem veröffentlichten Terminplan.

3.2 Bestandteil des Programms

Die vorgesehenen Pausen sind Bestandteil des zwölfmonatigen Gesamtprogramms. Sie führen nicht zu:

  • einer Reduzierung der Gesamtvergütung,
  • einer Aussetzung der monatlichen Raten,
  • einer Verlängerung der Programmlaufzeit oder
  • einer zusätzlichen Kündigungsmöglichkeit.

3.3 Transfer während der Pausen

In den Pausenzeiten finden grundsätzlich keine regulären Live-Module statt. Bereits bereitgestellte Inhalte und digitale Zugänge können im vereinbarten Umfang weiterhin genutzt werden.

4. Anmeldung und Vertragsschluss

4.1 Programmdarstellung

Die Darstellung des consellting® Championsloop® Coachings auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

4.2 Verbindliche Anmeldung

Mit dem Absenden des Anmeldeformulars gibt der Anmeldende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab.

4.3 Eingangsbestätigung

Nach dem Absenden der Anmeldung erhält der Anmeldende eine elektronische Eingangsbestätigung. Diese bestätigt zunächst nur den Eingang der Anmeldung und stellt noch keine Annahme des Teilnahmevertrages dar.

4.4 Annahme durch ADM

Der Teilnahmevertrag kommt durch die ausdrückliche Teilnahmebestätigung von ADM in Textform zustande.

4.5 Ablehnung einer Anmeldung

ADM kann eine Anmeldung insbesondere ablehnen, wenn:

  • die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist,
  • die Mindestvoraussetzungen für eine sinnvolle Teilnahme nicht erfüllt erscheinen,
  • die Integration in die bestehende Kohorte nicht möglich ist,
  • berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen,
  • die Teilnahme den Schutz der Lerngruppe oder die ordnungsgemäße Durchführung gefährden könnte.

4.6 Teilnehmerzahl

Die öffentliche Ausbildung wird grundsätzlich mit 10 bis 16 Personen durchgeführt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt sechs Personen, sofern in der konkreten Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.

5. Persönliche Teilnahme und Zugangsberechtigung

5.1 Personengebundene Teilnahme

Die Teilnahmeberechtigung ist personengebunden. Die Anmeldung berechtigt ausschließlich die in der Teilnahmebestätigung genannte Person zur Nutzung der vereinbarten Leistungen.

5.2 Zugangsdaten

Zugangsdaten zur ADM Online-Akademie, zum KI-Coach, zu Online-Veranstaltungen, Aufzeichnungen und digitalen Materialien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

5.3 Schutz der Zugangsdaten

Die teilnehmende Person ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, sichere Passwörter zu verwenden und ADM über einen vermuteten unbefugten Zugriff unverzüglich zu informieren.

5.4 Keine Mehrfachnutzung

Die gemeinsame Nutzung eines persönlichen Zugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet.

5.5 Persönliche Leistungen

Entwicklungsinterviews, Einzelcoachings, persönliche Rückmeldungen und Entwicklungspläne sind ausschließlich für die angemeldete Person bestimmt.

6. Gesamtvergütung und Zahlungsweise

6.1 Verbindliche Gesamtvergütung

Mit Abschluss des Teilnahmevertrages wird eine verbindliche Gesamtvergütung für die vollständige Programmlaufzeit vereinbart. Die Höhe ergibt sich aus der zum Buchungszeitpunkt gültigen Programmausschreibung, dem Anmeldeprozess, der Teilnahmebestätigung und der jeweiligen Rechnung.

6.2 Auswahl der Zahlungsweise

Der Vertragspartner kann, sofern in der Programmausschreibung angeboten, zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

  • Zahlung der Gesamtvergütung in zwölf monatlichen Raten oder
  • vollständige Einmalzahlung vor Beginn des Programms.

6.3 Monatliche Zahlung als Ratenzahlung

Bei monatlicher Zahlungsweise wird die Gesamtvergütung in zwölf vereinbarten Monatsraten gezahlt. Die monatliche Zahlungsweise ist eine Ratenzahlung auf die verbindlich vereinbarte Gesamtvergütung. Sie begründet insbesondere:

  • kein monatlich kündbares Abonnement,
  • keine monatlich neu entstehende Buchung,
  • keine monatliche Verlängerung und
  • kein Recht, die Zahlungen während der vereinbarten Programmlaufzeit einseitig einzustellen.

6.4 Monatliche Fälligkeit

Die Monatsraten sind jeweils im Voraus zu Beginn des betreffenden Abrechnungsmonats fällig. Die Zahlung muss spätestens am dritten Bankarbeitstag des jeweiligen Abrechnungsmonats ohne Abzug auf dem von ADM angegebenen Konto eingegangen sein. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von ADM.

6.5 Erste Monatsrate

Die erste Monatsrate ist vor Beginn des consellting® Championsloop® Coachings fällig. Sie muss spätestens vor der Inanspruchnahme der ersten vertraglich vereinbarten Programmleistung eingegangen sein. Erfolgt die Anmeldung kurzfristig vor Programmbeginn, ist die erste Rate unmittelbar nach Rechnungserhalt fällig.

6.6 Rechnungsstellung

Die Rechnungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin in Textform zur Verfügung gestellt. Die vereinbarte Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob eine Rechnung aufgrund einer fehlerhaften oder nicht aktualisierten E-Mail-Adresse verspätet zur Kenntnis genommen wird, sofern ADM die Rechnung ordnungsgemäß an die mitgeteilten Kontaktdaten versandt hat.

6.7 Einmalzahlung

Der Vertragspartner kann die Gesamtvergütung in einer Summe zahlen, sofern die Einmalzahlung in der Programmausschreibung angeboten wird. Für die vollständige Einmalzahlung kann ADM eine Sonderkondition gewähren. Die konkrete Sonderkondition wird vor der Anmeldung sowie in der Teilnahmebestätigung eindeutig ausgewiesen.

6.8 Fälligkeit der Einmalzahlung

Der vollständige Rechnungsbetrag muss vor Beginn des Coachings auf dem von ADM angegebenen Konto eingegangen sein. Maßgeblich ist die vollständige Gutschrift auf dem Konto von ADM.

6.9 Voraussetzung der Sonderkondition

Die Sonderkondition gilt nur unter der Voraussetzung, dass der vollständige Rechnungsbetrag fristgerecht vor Programmbeginn eingeht. Geht der vollständige Betrag nicht fristgerecht ein, entfällt die Sonderkondition, sofern ADM nicht ausdrücklich in Textform einer abweichenden Regelung zustimmt. In diesem Fall gilt die reguläre, in der Teilnahmebestätigung ausgewiesene Gesamtvergütung.

6.10 Umsatzsteuer

Gegenüber Unternehmen und Unternehmern werden Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen und berechnet. Gegenüber Verbrauchern werden vor der zahlungspflichtigen Anmeldung zusätzlich der vollständige Bruttopreis sowie alle obligatorischen Preisbestandteile angezeigt.

6.11 Reise- und Nebenkosten

Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Raum- oder Tagungskosten werden nur zusätzlich berechnet oder von den Teilnehmenden selbst getragen, wenn dies in der konkreten Programmausschreibung vor der Anmeldung ausdrücklich angegeben wurde.

7. Zahlungsverzug, Sperrung und Ausschluss

7.1 Eintritt des Zahlungsverzugs

Werden fällige Monatsraten oder sonstige fällige Zahlungen nicht rechtzeitig und vollständig geleistet, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug. Da die Zahlungstermine vertraglich bestimmt sind, kann ein Zahlungsverzug grundsätzlich ohne eine zusätzliche Mahnung eintreten. ADM wird den Vertragspartner vor einer Sperrung oder einem Ausschluss dennoch in Textform über den Zahlungsrückstand informieren und grundsätzlich eine angemessene Frist zum Ausgleich der offenen Forderung setzen.

7.2 Gesetzliche Verzugsfolgen

ADM ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.

7.3 Vorübergehende Sperrung

Werden offene und fällige Forderungen nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist vollständig beglichen, kann ADM bis zum vollständigen Zahlungsausgleich:

  • den Zugang zur ADM Online-Akademie sperren,
  • den Zugang zum KI-Coach sperren,
  • den Zugriff auf Aufzeichnungen und digitale Materialien aussetzen,
  • persönliche Coachingtermine aussetzen,
  • die teilnehmende Person vorübergehend von Online-Live-Modulen ausschließen,
  • die teilnehmende Person vorübergehend von Präsenzveranstaltungen ausschließen,
  • weitere noch nicht erbrachte Programmleistungen zurückhalten.

7.4 Verhältnismäßigkeit

Eine Sperrung oder ein Ausschluss erfolgt nur, soweit dies unter Berücksichtigung des Zahlungsrückstandes und der Interessen beider Vertragsparteien angemessen ist. Zwingende gesetzliche Rechte des Vertragspartners bleiben unberührt.

7.5 Fortbestehen der Zahlungspflicht

Eine aufgrund des Zahlungsverzugs erfolgte Sperrung, Aussetzung oder ein vorübergehender Ausschluss:

  • stellt keine Kündigung des Teilnahmevertrages dar,
  • beendet den Teilnahmevertrag nicht,
  • verlängert die vereinbarte Programmlaufzeit nicht,
  • setzt die vertraglich vereinbarte Vergütung nicht aus und
  • entbindet den Vertragspartner nicht von der Verpflichtung, die vereinbarte Gesamtvergütung und die weiterhin fälligen Monatsraten zu zahlen.

Eine Nichtzahlung, Nichtteilnahme oder Nichtnutzung der bereitgestellten Leistungen führt nicht zu einer automatischen Beendigung des Vertrages.

7.6 Kein Anspruch auf Wiederholung

Für Leistungen, die aufgrund einer berechtigten Sperrung oder eines berechtigten Ausschlusses nicht wahrgenommen wurden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Wiederholung, einen individuellen Ersatztermin, zusätzliche Einzelunterweisung, Verlängerung der Programmlaufzeit, anteilige Erstattung oder Reduzierung der Gesamtvergütung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

7.7 Wiederfreischaltung

Nach vollständigem Ausgleich aller fälligen Forderungen werden die gesperrten Zugänge und Teilnahmemöglichkeiten innerhalb einer angemessenen Bearbeitungszeit wieder freigeschaltet, sofern der Vertrag nicht zwischenzeitlich wirksam beendet wurde. Ein Anspruch auf nachträgliche Wiederholung zwischenzeitlich versäumter Live- oder Präsenzveranstaltungen besteht nicht.

7.8 Wiederholter oder erheblicher Zahlungsverzug

Bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug kann ADM den Teilnahmevertrag nach vorheriger Abmahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist aus wichtigem Grund kündigen. Eine Abmahnung oder Nachfrist kann entbehrlich sein, wenn der Vertragspartner die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert, besondere Umstände eine sofortige Beendigung rechtfertigen oder die weitere Vertragsdurchführung für ADM unzumutbar ist.

7.9 Ansprüche nach Vertragsbeendigung

Die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie bestehende Zahlungs-, Verzugs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Die Behandlung noch nicht erbrachter Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Freischaltung digitaler Leistungen

8.1 Zahlungsvoraussetzung

ADM kann die erste Freischaltung der ADM Online-Akademie, des KI-Coachs, digitaler Materialien, des Online-Onboardings, der Aufzeichnungen und persönlicher Terminbuchungssysteme vom Eingang der fälligen ersten Monatsrate beziehungsweise der vereinbarten Einmalzahlung abhängig machen.

8.2 Keine Freischaltung ohne Zahlung

Liegt die fällige Zahlung vor Beginn des Programms nicht vollständig vor, kann ADM die Freischaltung und die Teilnahme bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückhalten.

8.3 Keine Verlängerung

Eine verspätete Freischaltung aufgrund verspäteter Zahlung führt nicht automatisch zu einer Verlängerung der Programmlaufzeit.

9. Termine, Veranstaltungsorte und Durchführungsform

9.1 Terminplan

Die bei der Anmeldung veröffentlichten Termine, Zeiträume und Veranstaltungsorte sind Bestandteil der Programmausschreibung.

9.2 Änderungen aus wichtigem Grund

ADM kann einzelne Termine aus wichtigem organisatorischem oder fachlichem Grund verschieben, sofern die Änderung für die Teilnehmenden zumutbar ist. ADM informiert die Betroffenen so früh wie möglich.

9.3 Änderungen der Durchführungsform

Präsenzmodule können insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Vorgaben, erheblichen Reisebeeinträchtigungen, Erkrankung oder Ausfall einer durchführenden Person, Ausfall von Veranstaltungsräumen oder vergleichbaren, von ADM nicht zu vertretenden Umständen an einen anderen Veranstaltungsort verlegt, auf einen Ersatztermin verschoben, hybrid oder vollständig online durchgeführt werden.

9.4 Erhalt des Leistungscharakters

Eine Änderung der Durchführungsform berechtigt nicht automatisch zu einer Stornierung, sofern Inhalt, Umfang, Lernziele und Qualität der vereinbarten Leistung im Wesentlichen erhalten bleiben.

9.5 Unzumutbare Änderungen

Führt eine Änderung zu einer erheblichen und für den Vertragspartner unzumutbaren Abweichung von der vereinbarten Leistung, werden ADM und der Vertragspartner eine angemessene Ersatzlösung vereinbaren.

9.6 Referentenwechsel

ADM kann Trainer, Coaches, Referenten oder Moderatoren durch fachlich geeignete Personen ersetzen.

9.7 Inhaltliche Anpassungen

Änderungen der Reihenfolge, Methoden und Schwerpunktsetzung sind möglich, wenn sie dem Ausbildungsziel dienen, den Entwicklungsbedarfen der Gruppe Rechnung tragen und den Gesamtcharakter des Programms nicht wesentlich verändern.

10. Mindestteilnehmerzahl und Absage durch ADM

10.1 Mindestteilnehmerzahl

Die Durchführung einer öffentlichen Kohorte setzt grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen voraus.

10.2 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann ADM den Starttermin verschieben, eine Umbuchung auf eine andere geeignete Kohorte anbieten oder das Programm absagen.

10.3 Information

ADM informiert die angemeldeten Personen grundsätzlich spätestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Programmstart, sofern der Grund für die Absage oder Verschiebung nicht erst später entsteht.

10.4 Wahlmöglichkeit bei Absage

Bei vollständiger Absage des Programms können Vertragspartner zwischen einer kostenfreien Umbuchung auf einen angebotenen Ersatztermin und der Erstattung bereits gezahlter Beträge wählen.

10.5 Abbruch eines gestarteten Programms

Wird ein bereits gestartetes Programm dauerhaft beendet, erstattet ADM die auf dauerhaft nicht mehr erbrachte Leistungen entfallenden Vergütungsanteile.

10.6 Reise- und Folgekosten

Ansprüche auf Erstattung von Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Ausfall- oder Umbuchungskosten bestehen nur, soweit ADM die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

11. Stornierung vor Programmbeginn

11.1 Widerrufsrecht

Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt von den nachfolgenden vertraglichen Stornierungsregelungen unberührt.

11.2 Form der Stornierung

Eine Stornierung muss in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail.

11.3 Stornopauschalen

Bei einer Stornierung vor Programmbeginn gelten folgende Stornopauschalen:

  • bis acht Wochen vor Programmbeginn: 150 Euro Bearbeitungspauschale,
  • weniger als acht bis vier Wochen vor Programmbeginn: 25 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung,
  • weniger als vier bis zwei Wochen vor Programmbeginn: 50 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung,
  • weniger als zwei Wochen vor Programmbeginn: 100 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung.

11.4 Geringerer Schaden

Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ADM kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11.5 Bereits erbrachte individualisierte Leistungen

Bereits erbrachte und individualisierte Leistungen können nach ihrem tatsächlichen Wert berechnet werden. Dazu können insbesondere gehören:

  • persönliche Entwicklungsinterviews,
  • Einzelcoachings,
  • individuelle Auswertungen,
  • personalisierte Zugänge,
  • persönliche Entwicklungspläne,
  • bereits bereitgestellte oder individualisierte Materialien.

Eine doppelte Berechnung findet nicht statt.

12. Kündigung nach Programmbeginn

12.1 Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Nach Beginn des consellting® Championsloop® Coachings ist eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Programmlaufzeit ausgeschlossen.

12.2 Keine monatliche Kündigung

Die monatliche Ratenzahlung begründet keine monatliche Kündigungsmöglichkeit.

12.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.4 Mögliche wichtige Gründe

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:

  • erhebliche Zahlungsverpflichtungen trotz Fristsetzung nicht erfüllt werden,
  • Zugangsdaten unbefugt weitergegeben werden,
  • geschützte Materialien vervielfältigt oder verbreitet werden,
  • vertrauliche Informationen anderer Teilnehmender veröffentlicht werden,
  • der Lern-, Coaching- oder Gruppenprozess erheblich und nachhaltig gestört wird,
  • andere Teilnehmende diskriminiert, bedroht oder erheblich beeinträchtigt werden,
  • der teilnehmenden Person oder ADM eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist.

12.5 Abmahnung

Bei einem behebbaren vertragswidrigen Verhalten erfolgt grundsätzlich zunächst eine Abmahnung mit angemessener Gelegenheit zur Abhilfe.

13. Ersatzteilnehmende und Umbuchung

13.1 Ersatz vor dem Entwicklungsinterview

Bis zum Beginn des persönlichen Entwicklungsinterviews kann eine andere geeignete Person als Ersatzteilnehmender benannt werden.

13.2 Umbuchungsgebühr

Für die Bearbeitung kann eine Umbuchungspauschale von 150 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer beziehungsweise der entsprechende Bruttopreis berechnet werden.

13.3 Austausch nach Beginn

Nach Durchführung des Entwicklungsinterviews oder nach Beginn des zweitägigen Auftakts ist ein Austausch nur mit vorheriger Zustimmung von ADM möglich.

13.4 Voraussetzungen

ADM kann die Zustimmung insbesondere davon abhängig machen, dass notwendige Onboarding-Leistungen nachgeholt werden, die Integration in Tandem und Peergroup möglich ist, der Anschluss an den bisherigen Lernstand gewährleistet werden kann und zusätzlicher Aufwand gesondert vergütet wird.

13.5 Kein Anspruch

Nach Programmbeginn besteht kein Anspruch auf Austausch der teilnehmenden Person.

14. Teilnahme, Fehlzeiten und Nacharbeit

14.1 Aktive Teilnahme

Die Wirksamkeit des Programms setzt eine aktive und regelmäßige Teilnahme voraus.

14.2 Fehlzeiten bei Online-Modulen

Bis zu drei Online-Live-Module dürfen versäumt werden, ohne dass dadurch grundsätzlich der Anspruch auf ein Teilnahmezertifikat entfällt.

14.3 Verpflichtende Nacharbeit

Versäumte Online-Module sind nachzuarbeiten. Die Nacharbeit kann umfassen:

  • Ansehen der bereitgestellten Aufzeichnung,
  • Bearbeitung der Wissens- und Reflexionsfragen,
  • Durchführung der Transferaufgabe,
  • Dokumentation der gewonnenen Erkenntnisse.

14.4 Keine individuellen Ersatztermine

Für versäumte reguläre Gruppenmodule besteht kein Anspruch auf einen individuellen Ersatztermin, eine zusätzliche Einzelunterweisung, eine Wiederholung innerhalb einer anderen Kohorte oder eine anteilige Erstattung.

14.5 Präsenztage

Präsenztage dienen insbesondere Übungen, Simulationen, Fallarbeit, persönlichem Feedback und der Zusammenarbeit innerhalb der Lerngruppe. Eine Aufzeichnung kann eine persönliche Teilnahme nicht vollständig ersetzen.

14.6 Ersatzleistung

Bei einem versäumten Präsenztag kann ADM eine angemessene individuelle Ersatzleistung festlegen.

14.7 Einzelcoachings

Einzelcoachings müssen innerhalb der kommunizierten Buchungsfristen vereinbart und innerhalb der Programmlaufzeit wahrgenommen werden. Nicht rechtzeitig abgerufene Coachings können zum Ende der Programmlaufzeit verfallen, wenn ADM rechtzeitig angemessene Terminmöglichkeiten zur Verfügung gestellt hat.

15. Vertraulichkeit

15.1 Praxisfälle

Im Programm können reale Vertriebs-, Kunden-, Projekt- und Unternehmenssituationen bearbeitet werden.

15.2 Vertraulichkeitsverpflichtung

Alle Teilnehmenden verpflichten sich, vertrauliche Informationen über andere Teilnehmende, deren Arbeitgeber, deren Kunden, konkrete Vertriebs- und Projektfälle, Coachings, Peergroups, Tandemprojekte und persönliche Entwicklungsprozesse nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben.

15.3 Coachinginhalte

Persönliche Coachinginhalte werden von ADM vertraulich behandelt.

15.4 Weitergabe an Arbeitgeber

Eine Weitergabe persönlicher Coachinginhalte an Arbeitgeber, Auftraggeber oder Führungskräfte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person oder in anonymisierter und zuvor vereinbarter Form.

15.5 Anonymisierung eigener Fälle

Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, eigene Kunden- und Unternehmensfälle soweit erforderlich zu anonymisieren und bestehende Geheimhaltungs-, Datenschutz- und Complianceverpflichtungen einzuhalten.

16. Technische Voraussetzungen

16.1 Erforderliche Ausstattung

Für die Online-Teilnahme werden insbesondere benötigt:

  • eine stabile Internetverbindung,
  • ein aktueller Browser,
  • ein geeignetes Endgerät,
  • Kamera und Mikrofon,
  • eine erreichbare persönliche E-Mail-Adresse.

16.2 Technik-Check

ADM kann vor Beginn des Programms einen Technik-Check oder ein technisches Onboarding anbieten.

16.3 Probleme beim Teilnehmenden

Technische Probleme aufseiten des Teilnehmenden, insbesondere ungeeignete Geräte, instabile Internetverbindungen oder betriebliche Sicherheitseinstellungen, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung oder Wiederholung.

16.4 Probleme bei ADM

Fällt eine Online-Veranstaltung aufgrund eines von ADM zu vertretenden technischen Problems wesentlich aus, stellt ADM eine angemessene Ersatzleistung zur Verfügung, beispielsweise einen Ersatztermin, eine gleichwertige Online-Session, eine Aufzeichnung mit ergänzender Transferleistung oder eine andere geeignete Nachbereitung.

16.5 Externe Dienste

Eine vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit externer Plattformen, Videokonferenzdienste oder KI-Dienste kann nicht garantiert werden.

17. ADM Online-Akademie

17.1 Persönlicher Zugang

Die Teilnehmenden erhalten für den vereinbarten Zeitraum einen persönlichen Zugang zur ADM Online-Akademie.

17.2 Zugangszeitraum

Der Zugang besteht grundsätzlich während der Programmlaufzeit und für den in der Ausschreibung genannten Zeitraum nach dem offiziellen Programmende.

17.3 Änderungen der Plattform

ADM kann die eingesetzte technische Plattform wechseln, wenn der vereinbarte Funktionsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt, der Wechsel für die Teilnehmenden zumutbar ist und die datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.

17.4 Datensicherung

Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, ausdrücklich zum Download freigegebene persönliche Arbeitsergebnisse innerhalb des Zugangszeitraums zu sichern.

18. Aufzeichnungen

18.1 Aufzeichnung ausgewählter Online-Module

ADM kann ausgewählte Online-Live-Module zu Lern-, Dokumentations- und Nacharbeitszwecken aufzeichnen.

18.2 Nicht aufgezeichnete Bereiche

Grundsätzlich nicht aufgezeichnet werden persönliche Einzelcoachings, Entwicklungsinterviews, vertrauliche Tandem- und Peergroup-Gespräche sowie besonders geschützte Fallbesprechungen.

18.3 Teilnehmerbeiträge

Aufzeichnungen sollen nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass Beiträge, Namen, Stimmen oder Bilder von Teilnehmenden nicht dauerhaft Bestandteil der Aufzeichnung werden. Sollen erkennbare Beiträge aufgezeichnet werden, erfolgt eine gesonderte Information und, soweit erforderlich, eine gesonderte Einwilligung.

18.4 Geschützter Teilnehmerkreis

Aufzeichnungen sind ausschließlich für die freigeschalteten Teilnehmenden der jeweiligen Kohorte bestimmt.

18.5 Eigene Mitschnitte

Eigene Audio-, Video-, Bildschirm- oder sonstige Mitschnitte durch Teilnehmende sind nicht gestattet, sofern ADM nicht zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

18.6 Werbliche Verwendung

Die Teilnahme darf nicht von einer Einwilligung in Werbe-, Referenz- oder Marketingaufnahmen abhängig gemacht werden.

19. KI-Coach

19.1 Funktion

Der KI-Coach ist eine unterstützende Lern-, Vorbereitungs-, Strukturierungs- und Reflexionshilfe.

19.2 Kein Ersatz für persönliche Beratung

Der KI-Coach ersetzt insbesondere nicht die eigene fachliche Beurteilung, persönliches Coaching, rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung, psychologische oder psychotherapeutische Behandlung sowie eigenverantwortliche unternehmerische Entscheidungen.

19.3 Prüfung der Ergebnisse

KI-generierte Ergebnisse können unvollständig, missverständlich oder fehlerhaft sein. Teilnehmende sind verpflichtet, Ergebnisse vor einer beruflichen oder geschäftlichen Verwendung eigenständig zu prüfen.

19.4 Zulässige Eingaben

In den KI-Coach dürfen nur Informationen eingegeben werden, die rechtmäßig verarbeitet werden dürfen.

19.5 Verbotene oder besonders geschützte Eingaben

Ohne entsprechende Berechtigung dürfen insbesondere keine der folgenden Informationen eingegeben werden:

  • personenbezogene Kundendaten,
  • besondere Kategorien personenbezogener Daten,
  • Gesundheitsdaten,
  • vertrauliche Mitarbeiterdaten,
  • Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse,
  • vertrauliche Vertragsinhalte,
  • geschützte Unterlagen Dritter,
  • Zugangsdaten,
  • sicherheitskritische Informationen.

19.6 Eigenverantwortung

Die Verantwortung für die Auswahl, Prüfung und Nutzung der KI-Ausgaben verbleibt bei der teilnehmenden Person.

19.7 Technische Änderungen

ADM kann das eingesetzte KI-Modell oder den technischen Dienstleister wechseln, wenn der vereinbarte Funktionszweck im Wesentlichen erhalten bleibt, der Datenschutz angemessen berücksichtigt wird und die Änderung für die Teilnehmenden zumutbar ist.

19.8 Datenschutzinformationen

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung beziehungsweise der Nutzungshinweis zum KI-Coach.

20. Urheberrechte, Marken und Nutzungsrechte

20.1 Schutzrechte

Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an consellting®, Championsloop®, Präsentationen, Methoden, Modellen, Arbeitsunterlagen, Videos, Audioinhalten, Coachingmedien, Checklisten, digitalen Inhalten, Aufgaben, Übungen und Dokumentationen verbleiben bei ADM beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

20.2 Kein Eigentumsübergang

Die Teilnahme und Zahlung der Vergütung führen nicht zu einem Eigentumsübergang an Konzepten, Methoden oder Schutzrechten.

20.3 Persönliches Nutzungsrecht

Nach vollständiger Zahlung erhält die angemeldete Person ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den ausdrücklich für Teilnehmende bereitgestellten Materialien.

20.4 Erlaubte Nutzung

Das Nutzungsrecht umfasst:

  • die persönliche Nutzung während und nach der Ausbildung,
  • die Verwendung als Arbeitshilfe in der eigenen beruflichen Tätigkeit,
  • die Erstellung persönlicher Arbeitskopien,
  • die Bearbeitung eigener Arbeitsstände,
  • die Speicherung ausdrücklich zum Download freigegebener Materialien.

20.5 Nicht gestattete Nutzung

Ohne gesonderte schriftliche Lizenzvereinbarung nicht gestattet sind insbesondere:

  • Weitergabe an nicht angemeldete Personen,
  • Veröffentlichung im Internet oder Intranet,
  • unternehmensweite Bereitstellung,
  • Verkauf oder Unterlizenzierung,
  • Verwendung zur Ausbildung Dritter,
  • Übernahme in eigene Seminare oder Coachings,
  • Integration in eigene Beratungsprodukte,
  • Entfernung oder Veränderung von Marken- und Urheberrechtsvermerken,
  • Training eigener KI-Systeme mit den geschützten Materialien,
  • automatisierte Auswertung oder Vervielfältigung vollständiger Materialsammlungen.

20.6 Arbeitgeber als Rechnungsempfänger

Die Zahlung durch einen Arbeitgeber oder eine Organisation begründet keine automatische unternehmensweite Lizenz.

20.7 Erweiterte Lizenzen

Eine unternehmensweite, lehrende oder kommerzielle Nutzung bedarf eines gesonderten Lizenzvertrages mit ADM.

21. Fotos, Videos, Statements und Referenzen

21.1 Gesonderte Einwilligung

Fotos, Videoaufnahmen, Statements oder Interviews von Teilnehmenden für Marketing-, Presse- oder Referenzzwecke werden nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung beziehungsweise Einwilligung verwendet.

21.2 Freiwilligkeit

Die Einwilligung ist freiwillig. Eine verweigerte Einwilligung hat keine negativen Auswirkungen auf die Teilnahme.

21.3 Regelungsinhalt

Die gesonderte Einwilligung soll insbesondere verwendete Medien, Veröffentlichungsorte, Namensnennung, Unternehmensnennung, Nutzungsdauer sowie Widerrufs- beziehungsweise Widerspruchsmöglichkeiten regeln.

21.4 Unternehmenslogos

Kundenlogos und Unternehmensnamen werden nur mit entsprechender Berechtigung als Referenz veröffentlicht.

22. Zertifizierung

22.1 Teilnahmezertifikat

Die Voraussetzungen für ein Teilnahmezertifikat sind grundsätzlich:

  • Teilnahme am zweitägigen Auftakt,
  • regelmäßige Teilnahme an den Live-Modulen,
  • höchstens drei versäumte und ordnungsgemäß nachgearbeitete Online-Module,
  • Bearbeitung der wesentlichen Transferaufgaben,
  • Teilnahme an den persönlichen Entwicklungsgesprächen,
  • aktive Mitarbeit in Tandem und Peergroup.

22.2 Qualifizierter Abschluss

Für einen qualifizierten Abschluss sind zusätzlich erforderlich:

  • Bearbeitung eines Tandem- beziehungsweise Transferprojekts,
  • Erstellung der vereinbarten Dokumentation,
  • Teilnahme an der Abschlusspräsentation,
  • Reflexion des persönlichen Entwicklungsweges.

22.3 Zertifikatsbezeichnung

Die jeweils geltende Zertifikatsbezeichnung wird in der Programmausschreibung und den Abschlussanforderungen genannt.

22.4 Kein staatlicher Abschluss

Das Zertifikat bestätigt die Teilnahme beziehungsweise die Erfüllung der programminternen Anforderungen. Es stellt keinen staatlich anerkannten Berufs-, Hochschul- oder Kammerabschluss dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

23. Persönliche und wirtschaftliche Ergebnisse

23.1 Leistungspflicht von ADM

ADM schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich vereinbarten Ausbildungs-, Coaching-, Lern- und Unterstützungsleistungen.

23.2 Keine Erfolgsgarantie

Ein bestimmter persönlicher, beruflicher, vertrieblicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

23.3 Nicht garantierte Ergebnisse

Insbesondere garantiert ADM keine bestimmten Umsatzsteigerungen, Deckungsbeiträge, Abschlussquoten, Auftragsvolumina, Verkaufserfolge, Beförderungen, Vergütungssteigerungen, Karriereentwicklungen oder Kundenergebnisse.

23.4 Wirtschaftlichkeitsrechner

Wirtschaftlichkeitsrechner, Fallbeispiele, Modellrechnungen und Umsatzszenarien auf der Website stellen unverbindliche Szenariobetrachtungen dar.

23.5 Einflussfaktoren

Die tatsächliche Wirkung hängt unter anderem ab von Marktbedingungen, vorhandenen Verkaufschancen, Qualität der Pipeline, Rolle und Verantwortungsbereich, Führung und Unterstützung im Unternehmen, persönlicher Teilnahme, konsequenter Anwendung, Transfer in die Praxis sowie Entscheidungen des Teilnehmenden und seines Unternehmens.

24. Haftung

24.1 Unbeschränkte Haftung

ADM haftet unbeschränkt bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie soweit ausdrücklich eine Garantie übernommen wurde.

24.2 Wesentliche Vertragspflichten

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ADM nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

24.3 Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen

Soweit die Haftung von ADM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Mitarbeitende, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ADM.

24.4 Entscheidungen der Teilnehmenden

ADM haftet nicht für unternehmerische, berufliche oder persönliche Entscheidungen, die Teilnehmende oder deren Unternehmen auf Grundlage der Ausbildungsinhalte, eines Coachings, einer Gruppenreflexion, einer KI-Ausgabe oder eines Wirtschaftlichkeitsrechners eigenverantwortlich treffen.

24.5 Zwingendes Recht

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

25. Datenschutz

25.1 Datenverarbeitung

ADM verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies für Anmeldung, Vertragsschluss, Vertragsdurchführung, Rechnungsstellung, Terminorganisation, Plattformzugang, Coachingorganisation, Zertifizierung, Kommunikation und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

25.2 Datenschutzerklärung

Nähere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.

25.3 Vertragskommunikation

Vertragsbezogene Informationen, Terminmitteilungen, Transferaufgaben, organisatorische Hinweise und programmbegleitende E-Mails sind Bestandteil der Leistungserbringung und keine Werbenachrichten.

25.4 Werbung und Newsletter

Werbung und Newsletter werden nur auf einer gesonderten Rechtsgrundlage beziehungsweise nach gesonderter Einwilligung versendet.

25.5 Getrennte Einwilligung

Eine Newsletter-Einwilligung darf nicht mit der zwingenden Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen verbunden werden.

26. Verbraucherwiderruf

26.1 Gesetzliches Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei einem online oder anderweitig im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

26.2 Gesonderte Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden Verbrauchern vor Abgabe der Bestellung und anschließend in Textform zur Verfügung gestellt.

26.3 Verhältnis zur Stornierung

Die Widerrufsbelehrung ist ein gesondertes Dokument. Das gesetzliche Widerrufsrecht wird nicht durch die vertraglichen Stornierungsregelungen ersetzt oder eingeschränkt.

26.4 Vorzeitiger Leistungsbeginn

Soll ADM auf Wunsch eines Verbrauchers bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit Leistungen beginnen, ist hierfür eine gesonderte, gesetzeskonforme Erklärung einzuholen. Bei Fernabsatzverträgen besteht für Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht; die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus §§ 312g und 355 BGB.

27. Verbraucherstreitbeilegung

Die ADM Akademie des Managements für Vertrieb und Service GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

28.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

28.2 Verbraucher

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

28.3 Gerichtsstand bei Unternehmen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Paderborn, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

28.4 Gesetzliche Gerichtsstände

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

29. Schlussbestimmungen

29.1 Nebenabreden

Nebenabreden und Änderungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

29.2 Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Teilnahmebedingungen.

29.3 Unwirksame Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.